Sterbefallbeurkundung
Allgemeine Erklärungen
Ein Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am 3. auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen.
Verstirbt die Person in einer öffentlichen Einrichtung wird uns der Sterbefall direkt mitgeteilt. Verstirbt die Person in ihrer Wohnung, so beauftragen die Angehörigen in der Regel ein Bestattungsinstitut. Dieses kümmert sich dann um alle erforderlichen Unterlagen und zeigt den Sterbefall beim zuständigen Standesamt an.
Erforderliche Unterlagen
Verstorbene ledige Person:
- Geburtsurkunde
- Ärztliche Bescheinigung zum Tod
- Ausweisdokumente
- Meldebescheinigung
Verstorbene verheiratete Person:
- Heiratsurkunde
- Ärztliche Bescheinigung zum Tod
- Ausweisdokumente
- Meldebescheinigung
Gebühren
Die Ausstellung der Sterbeurkunde kostet 11,00 EURO.
Jede weitere Ausfertigung der Sterbeurkunde kostet 5,00 EURO.
Ansprechpartner im Bürgerbüro
Frau Trost
Tel.: 06621 5060 - 14
E-Mail:
Frau Frenzel
Tel.: 06621 5060 - 10
E-Mail:
Kontakt
Gemeindeverwaltung Hauneck
Hersfelder Str. 14
36282 Hauneck
Telefon: 06621 5060 - 0
Telefax: 06621 50 60 - 30
E-Mail:
Die Verwaltung ist für den
Publikumsverkehr geöffnet!
Eine Vorsprache ist jedoch
nur mit Termin möglich.
Wenden Sie sich dazu gerne
telefonisch unter der
jeweiligen Durchwahl oder
per E-Mail unter
an uns, um im Rahmen
unserer Öffnungszeiten einen
persönlichen Termin zu vereinbaren.
Denken Sie beim Betreten des
Rathauses bitte an das Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Notfallnummer der Gemeinde Hauneck
0172 / 5647052 * Diese Nummer ist kostenpflichtig.
*Bitte nur in dringenden Fällen nutzen! |
Unsere Bankverbindungen
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