Ein Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am 3. auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen.
Verstirbt die Person in einer öffentlichen Einrichtung wird uns der Sterbefall direkt mitgeteilt. Verstirbt die Person in ihrer Wohnung, so beauftragen die Angehörigen in der Regel ein Bestattungsinstitut. Dieses kümmert sich dann um alle erforderlichen Unterlagen und zeigt den Sterbefall beim zuständigen Standesamt an.