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Ausweisdokumente

 

 

Alles zum das Thema "Ausweise und Pässe" und weitere Informationen finden Sie hier:

Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

 

 

Informationen zum Personalausweis

Ab dem 16. Lebensjahr besteht in Deutschland Ausweispflicht.

 

Der Ausweis muss persönlich beantragt werden und wird für alle Personen, die mit Hauptwohnsitz in Hauneck gemeldet sind, im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung beantragt. Sollten Sie in Hauneck nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sein, so benötigen wir die Zustimmung Ihrer Hauptwohnsitzstadt- oder gemeinde. 

Der Personalausweis wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre, danach für 10 Jahre ausgestellt.

 

Die Herstellung eines neuen Personalausweises dauert etwa 3 Wochen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • den abgelaufenen Personalausweis oder Kinderreisepass (sollte dies nicht vorliegen, benötigen wir eine Personenstandsurkunde)
  • ein neues biometrisches Passbild mit den Maßen 35 mm x 45 mm
  • bei Minderjährigen ist die Identifikation durch einen Elternteil / Sorgeberechtigten erforderlich. Bei Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Unterschrift aller sorgeberechtigten Personen erforderlich

 

Gebühren

 

unter 24 Jahren:

 

22,80 EUR                                                                                   

 

ab 24 Jahren:

 

37,00 EUR

 

Vorläufiger Personalausweis:    

 

10,00 EUR

 

Änderungen nach Umzug:

 

gebührenfrei

 

Informationen zum Reisepass

Der Reisepass muss persönlich beantragt werden und wird für alle Personen, die mit Hauptwohnsitz in Hauneck gemeldet sind, im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung ausgestellt. Sollten Sie einen Reisepass sehr schnell benötigen, können Sie einen Express-Pass beantragen.

 

Die Herstellung eines Reisepasses dauert etwa 4 Wochen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • den abgelaufenen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass
  • ein neues biometrisches Passbild mit den Maßen 35 mm x 45 mm
  • bei Minderjährigen ist eine Unterschrift aller sorgeberechtigten Personen erforderlich

 

Gebühren:

 

unter 24 Jahren:

 

37,50 EUR                                                                

 

ab 24 Jahren:

 

60,00 EUR

 

Expresspass:

 

32,00 EUR zusätzlich                               

Reisepass 48 Seiten:

 

  59,50 EUR unter 24 Jahren

114,00 EUR ab 24 Jahren

 

 

Informationen zum Kinderreisepass

Kinderreisepässe werden für alle Kinder ausgestellt, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Bei der Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind anwesend sein. Der Antrag ist von den Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann der Kinderreisepass sofort ausgestellt werden.

 

Die Eltern müssen sich ebenfalls ausweisen können.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • Augenfarbe und Größe des Kindes
  • ein neues biometrisches Passbild mit den Maßen 35 mm x 45 mm

 

Gebühren:

Ausstellung: 13,00 EUR                                                    

 

Verlängerung:

 

  6,00 EUR

 

 


 

Ansprechpartner im Bürgerbüro

Frau Trost

Tel.: 06621 5060 - 14

E-Mail:

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Hauneck

Hersfelder Str. 14

36282 Hauneck

Telefon: 06621 5060 - 0

Telefax: 06621 50 60 - 30

  E-Mail:

 

Durchwahlnummern


In dringenden Notfällen außerhalb

unserer Sprechzeiten wählen Sie 

bitte folgende Nummer (Bauhof):

 

0172 / 5647052*

*Diese Nummer ist kostenpflichtig. 

 

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