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Brut- und Setzzeit der heimischen Wildtiere: Wichtige Hinweise an Hundehalter-/innen

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Bild zur Meldung: Brut- und Setzzeit der heimischen Wildtiere: Wichtige Hinweise an Hundehalter-/innen

Das Ordnungsamt weist aus aktuellem Anlass auf die Brut- und Setzzeit unserer heimischen Wildtiere hin.

 

Diese beginnt am 01. März und endet im September eines jeden Jahres.

 

Was bedeutet Brut- und Setzzeit?

 

Mit dem Beginn des Frühlings kündigt sich auch der Nachwuchs unserer heimischen Wildtiere an. Überwiegend wird der Nachwuchs auf dem Boden ausgebrütet. Manche brüten nur einige Meter von Wegen entfernt in den Wiesen, Äckern oder entlang der Gräben und Bachläufe. Damit diese Jungtiere ausgebrütet bzw. gesetzt und aufwachsen können, sind Störungen so weit wie möglich zu vermeiden. Wenn die Vögel auf Grund von Störungen ihr Nest verlassen, besteht die Gefahr, dass die Eier abkühlen und die ganze Brut verloren ist. Bei Hasen oder den Rehen, die aufgescheucht werden, besteht ebenfalls die Gefahr der Verluste des Nachwuchses durch diese unnötige Beunruhigung.

 

Was bedeutet das für Hundehalter?

 

Im Zeitraum der Brut- und Setzzeit sollten Hunde grundsätzlich an die Leine genommen werden. Selbst wenn Ihr Hund nur einen schwachen Jagdtrieb hat: Wenn plötzlich ein Reh auftaucht, kann kein Hundehalter garantieren, dass ihr Liebling nicht doch hinterherrennt. Dabei geht es nicht nur um das Wildern –beispielsweise von Rehkitzen-, sondern auch um das Zerstören von Gelegen sowie das zufällige Aufstöbern von Jungwild und brütenden Vögeln.

Gleiches gilt natürlich auch für andere Wildtiere. Wenn Sie bei den Spaziergängen auf eine Wildschweinmutter mit ihren Frischlingen treffen, kann dies auch gefährlich für Sie und Ihren Hund werden. Wildschweine gehen nämlich gerne in den Angriff über, wenn ihr Nachwuchs (vermeintlich) bedroht wird.

 

Daher unsere Bitte an ALLE Hundebesitzer:

 

Nehmen Sie Ihren geliebten Vierbeiner während der Brut- und Setzzeit eines jeden Jahres an die Leine. Helfen Sie mit, den Wildtieren durch etwas mehr Rücksicht die Aufzucht ihrer Jungtiere zu ermöglichen. VORSICHT ist besser als NACHSICHT!

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Hauneck

Hersfelder Str. 14

36282 Hauneck

Telefon: 06621 5060 - 0

Telefax: 06621 50 60 - 30

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