Herbstzeit
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Änderung im Gewerberecht - Rückmeldeverfahren bei Verlegung des Betriebes

Änderung im Gewerberecht - Rückmeldeverfahren bei Verlegung des Betriebes (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Änderung im Gewerberecht - Rückmeldeverfahren bei Verlegung des Betriebes

Bisher war bei einer Betriebsverlegung in eine andere Stadt/Gemeinde eine Abmeldung durch den Gewerbetreibenden bei der bisher zuständigen Behörde erforderlich. 

Zusätzlich war eine Anmeldung bei der neuen zuständigen Behörde, in deren Meldebezirk der Betrieb verlegt wurde, notwendig.


Seit dem 1. November 2025 entfällt für die Verlegung eines Gewerbebetriebs in einen anderen Meldebezirk die Abmeldung bei der bisher zuständigen Behörde. Diese erfolgt nunmehr verwaltungsintern über die Fachverfahren vom neuen zuständigen Gewerbeamt, zum bisherigen alten Gewerbeamt. 

 

Somit entfallen die Kosten von 28,00 Euro. 

Sollte jedoch eine schriftliche Abmeldebescheinigung von der abgemeldeten Behörde erforderlich sein, kostet diese weiterhin 8,00 Euro!

Weitere Informationen

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Hauneck

Hersfelder Str. 14

36282 Hauneck

Telefon: 06621 5060 - 0

Telefax: 06621 50 60 - 30

  E-Mail:

 

Hinweise zur Barrierefreiheit im Gebäude

Aufzug vorhanden

Rollstuhlgerecht

 

Durchwahlnummern


In dringenden Notfällen außerhalb

unserer Sprechzeiten wählen Sie 

bitte folgende Nummer (Bauhof):

 

0172 / 5647052*

*Diese Nummer ist kostenpflichtig. 

 

Unsere Bankverbindungen

Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

IBAN

DE36 5325 0000 0012 0000 12

BIC

HELADEF1HER

_____________________________

 

VR-Bank NordRhön eG

IBAN

DE55 5306 1230 0006 7077 42

BIC

GENODEF1HUE