Änderung im Gewerberecht - Rückmeldeverfahren bei Verlegung des Betriebes
Bisher war bei einer Betriebsverlegung in eine andere Stadt/Gemeinde eine Abmeldung durch den Gewerbetreibenden bei der bisher zuständigen Behörde erforderlich.
Zusätzlich war eine Anmeldung bei der neuen zuständigen Behörde, in deren Meldebezirk der Betrieb verlegt wurde, notwendig.
Seit dem 1. November 2025 entfällt für die Verlegung eines Gewerbebetriebs in einen anderen Meldebezirk die Abmeldung bei der bisher zuständigen Behörde. Diese erfolgt nunmehr verwaltungsintern über die Fachverfahren vom neuen zuständigen Gewerbeamt, zum bisherigen alten Gewerbeamt.
Somit entfallen die Kosten von 28,00 Euro.
Sollte jedoch eine schriftliche Abmeldebescheinigung von der abgemeldeten Behörde erforderlich sein, kostet diese weiterhin 8,00 Euro!
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