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Fälligkeit von Steuern und Gebühren - 4. Quartal 2026

Gemeindeverwaltung Hauneck (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Gemeindeverwaltung Hauneck

Die Gemeindekasse weist darauf hin, dass die kommunalen Abgaben für das 4. Quartal 2026 am 15. November 2026 fällig werden.

 

Die Höhe der jeweiligen Beträge ergibt sich aus Ihrem Veranlagungsbescheid vom 12.01.2026. 

 

Folgende Steuern und Gebühren sind zum o.g. Zeitpunkt fällig:

  • Wasser- und Abwassergebühren

  • Niederschlagswassergebühren

  • Grundsteuer

  • Hundesteuer

  • Gewerbesteuer

 

Ein wichtiger Hinweis bei Grundstücksverkäufen:

Bei unterjährigen Grundstücksverkäufen (Eigentümerwechsel), bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat.

 

Was müssen Sie tun?

 

Sollten Sie der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge automatisch vom Konto abgebucht. Die Änderung von Bankverbindungen sind der Gemeindekasse rechtzeitig mitzuteilen.

 

Zahlungspflichtige, die bisher kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge auf eines der unten genannten Bankkonten zu überweisen. Bitte geben Sie hierbei unbedingt das Kassenzeichen (s. Bescheid) an, damit die Zahlung zugeordnet werden kann. 

 

Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg        IBAN DE36 5325 0000 0012 0000 12

 

VR-Bank NordRhön eG                            IBAN DE55 5306 1230 0006 7077 42 

 

Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir Sie, die Überweisung rechtzeitig zum Fälligkeitstag vozunehmen.

 

Im Alltagsstress kann schnell mal etwas in Vergessenheit geraten!

 

Die Gemeindekasse empfiehlt daher, von der Möglichkeit des SEPA-Lastschriftmandats Gebrauch zu machen. Dieses erhalten Sie hier oder im Bürgerservicebüro unserer Gemeindeverwaltung.

 

Ihre Gemeindekasse

Weitere Informationen

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Hauneck

Hersfelder Str. 14

36282 Hauneck

Telefon: 06621 5060 - 0

Telefax: 06621 50 60 - 30

  E-Mail:

 

Hinweise zur Barrierefreiheit im Gebäude

Aufzug vorhanden

Rollstuhlgerecht

 

Durchwahlnummern


In dringenden Notfällen außerhalb

unserer Sprechzeiten wählen Sie 

bitte folgende Nummer (Bauhof):

 

0172 / 5647052*

*Diese Nummer ist kostenpflichtig. 

 

Unsere Bankverbindungen

Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

IBAN

DE36 5325 0000 0012 0000 12

BIC

HELADEF1HER

_____________________________

 

VR-Bank NordRhön eG

IBAN

DE55 5306 1230 0006 7077 42

BIC

GENODEF1HUE