Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres kann auch der gesetzlicher Vertreter dieses Führungszeugnis beantragen. Das Führungszeugnis enthält Angaben über die Person aus dem Bundeszentralregister, wie z. B. strafrechtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperrung einer Fahrerlaubnis, Vermerke zur Schuldunfähigkeit, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten.
Die Bearbeitungszeit dauert etwa 10 -14 Tage.
Verschiedene Arten der Führungszeugnisse
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde
- ein erweitertes Führungszeugnis
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
- 13,00 EUR alle Arten
Ansprechpartner im Bürgerbüro
Frau Trost
Tel.: 06621 5060 - 14
E-Mail:
Kontakt
Gemeindeverwaltung Hauneck
Hersfelder Str. 14
36282 Hauneck
Telefon: 06621 5060 - 0
Telefax: 06621 50 60 - 30
E-Mail:
Die Verwaltung ist für den
Publikumsverkehr geöffnet!
Eine Vorsprache ist jedoch
nur mit Termin möglich.
Wenden Sie sich dazu gerne
telefonisch unter der
jeweiligen Durchwahl oder
per E-Mail unter
an uns, um im Rahmen
unserer Öffnungszeiten einen
persönlichen Termin zu vereinbaren.
Denken Sie beim Betreten des
Rathauses bitte an das Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Notfallnummer der Gemeinde Hauneck
0172 / 5647052 * Diese Nummer ist kostenpflichtig.
*Bitte nur in dringenden Fällen nutzen! |
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