Ausweisdokumente
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Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Ab dem 16. Lebensjahr besteht in Deutschland Ausweispflicht.
Der Ausweis muss persönlich beantragt werden und wird für alle Personen, die mit Hauptwohnsitz in Hauneck gemeldet sind, im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung beantragt. Sollten Sie in Hauneck nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sein, so benötigen wir die Zustimmung Ihrer Hauptwohnsitzstadt- oder gemeinde.
Der Personalausweis wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre, danach für 10 Jahre ausgestellt.
Die Herstellung eines neuen Personalausweises dauert etwa 3 Wochen.
Erforderliche Unterlagen:
- den abgelaufenen Personalausweis oder Kinderreisepass (sollte dies nicht vorliegen, benötigen wir eine Personenstandsurkunde)
- ein neues biometrisches Passbild mit den Maßen 35 mm x 45 mm
- bei Minderjährigen ist die Identifikation durch einen Elternteil / Sorgeberechtigten erforderlich. Bei Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Unterschrift aller sorgeberechtigten Personen erforderlich
Gebühren
unter 24 Jahren: |
22,80 EUR |
ab 24 Jahren: |
37,00 EUR |
Vorläufiger Personalausweis: |
10,00 EUR |
Änderungen nach Umzug: |
gebührenfrei |
Der Reisepass muss persönlich beantragt werden und wird für alle Personen, die mit Hauptwohnsitz in Hauneck gemeldet sind, im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung ausgestellt. Sollten Sie einen Reisepass sehr schnell benötigen, können Sie einen Express-Pass beantragen.
Die Herstellung eines Reisepasses dauert etwa 4 Wochen.
Erforderliche Unterlagen:
- den abgelaufenen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass
- ein neues biometrisches Passbild mit den Maßen 35 mm x 45 mm
- bei Minderjährigen ist eine Unterschrift aller sorgeberechtigten Personen erforderlich
Gebühren:
unter 24 Jahren: |
37,50 EUR |
ab 24 Jahren: |
60,00 EUR |
Expresspass: |
32,00 EUR zusätzlich |
Reisepass 48 Seiten: |
59,50 EUR unter 24 Jahren 114,00 EUR ab 24 Jahren |
Kinderreisepässe werden für alle Kinder ausgestellt, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bei der Beantragung des Kinderreisepasses muss das Kind anwesend sein. Der Antrag ist von den Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann der Kinderreisepass sofort ausgestellt werden.
Die Eltern müssen sich ebenfalls ausweisen können.
Erforderliche Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- Augenfarbe und Größe des Kindes
- ein neues biometrisches Passbild mit den Maßen 35 mm x 45 mm
Gebühren:
Ausstellung: | 13,00 EUR |
Verlängerung: |
6,00 EUR |
Frau Trost
Tel.: 06621 5060 - 14
E-Mail:
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Kontakt
Gemeindeverwaltung Hauneck
Hersfelder Str. 14
36282 Hauneck
Telefon: 06621 5060 - 0
Telefax: 06621 50 60 - 30
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