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Sterbefallbeurkundung

Allgemeine Erklärungen

Ein Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am 3. auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen.

 

Verstirbt die Person in einer öffentlichen Einrichtung wird uns der Sterbefall direkt mitgeteilt. Verstirbt die Person in ihrer Wohnung, so beauftragen die Angehörigen in der Regel ein Bestattungsinstitut. Dieses kümmert sich dann um alle erforderlichen Unterlagen und zeigt den Sterbefall beim zuständigen Standesamt an.

Erforderliche Unterlagen

Verstorbene ledige Person:

  • Geburtsurkunde
  • Ärztliche Bescheinigung zum Tod
  •  Ausweisdokumente
  • Meldebescheinigung

 

Verstorbene verheiratete Person:

  • Heiratsurkunde
  • Ärztliche Bescheinigung zum Tod
  • Ausweisdokumente
  • Meldebescheinigung

Gebühren

Die Ausstellung der Sterbeurkunde kostet 11,00 EURO.

Jede weitere Ausfertigung der Sterbeurkunde kostet 5,00 EURO.

 


Ansprechpartner im Bürgerbüro

Frau Trost

Tel.: 06621 5060 - 14

E-Mail:

 

Frau Frenzel

Tel.: 06621 5060 - 10

E-Mail:  

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Hauneck

Hersfelder Str. 14

36282 Hauneck

Telefon: 06621 5060 - 0

Telefax: 06621 50 60 - 30

  E-Mail:

 

Durchwahlnummern


In dringenden Notfällen außerhalb

unserer Sprechzeiten wählen Sie 

bitte folgende Nummer (Bauhof):

 

0172 / 5647052*

*Diese Nummer ist kostenpflichtig. 

 

Unsere Bankverbindungen

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