Hundekot - ein echtes Ärgernis in fast allen Ortsteilen!

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Leider häufen sich aktuell wieder die Beschwerden über mit Hundekot verschmutzte Gehwege sowie öffentliche und private Grünflächen in fast allen Ortsteilen !!!

 

Liegengelassener Hundekot ist nicht nur ein unangenehmes Ärgernis – besonders, wenn er am Schuh klebt, sondern auch eine nicht zu unterschätzende Infektionsquelle für ansteckende Krankheiten.

 

Daher achten SIE als Hundehalter/in bitte darauf, WO der Hund sein „Geschäft“ erledigt. Gehwege, öffentliche Grünflächen und Kinderspielplätze sind dafür tabu.

Dies gilt natürlich ebenso auch für den Vorgarten, bzw. das Grundstück von Privatpersonen!

 

Und wenn es doch passiert: B E S E I T I G E N ! ! !

 

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die Geschäfte ihrer Vierbeiner zu beseitigen.


Hundekotbeutel lassen sich überall hin mitnehmen und passen in jede Hosentasche.

Bei Bedarf steht auch ein Hundekotbeutelspender vor der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Die Tüte kann dann im eigenen Restmüll entsorgt werden.

Es ist nicht Aufgabe unserer Mitmenschen oder gar der Bauhofmitarbeiter, Hundekot zu beseitigen.

 

In Bezug auf unsere Bauhofmitarbeiter bedenken Sie bitte auch, dass ihnen gerade in den Sommermonaten beim Mähen der öffentlichen Grünflächen, der Hundekot wortwörtlich „um die Ohren“ fliegt.

 

Des Weiteren ist es ein Irrglaube, dass durch die Hundesteuer die Reinigung abgegolten ist. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der Straße von Hundekot) gegenübersteht.

 

Dass Hunde niemals unbeaufsichtigt umherlaufen dürfen und auf Spielplätzen prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen, sollte ebenfalls selbstverständlich sein.

 

Halten Sie sich daran und zeigen Sie Verständnis, wenn Sie darauf angesprochen werden. Gegenseitige Rücksichtnahme bewirkt viel.

 

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