Öffnung der Dorfgemeinschaftshäuser ab 28.06.2021 für Familienfeiern und Veranstaltungen

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Mit Blick auf die derzeit rückläufigen Inzidenzwerte haben sich Vertreter der Kreisverwaltung und die 20 Bürgermeister auf weitere Lockerungen geeinigt.

 

Für unsere Gemeinde bedeutet das, dass die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser in den einzelnen Ortsteilen ab dem 28.06.2021 wieder für Familienfeiern und Veranstaltungen angemietet werden können.

 

Grundsätzlich müssen aber folgende Punkte hierbei eingehalten werden:

 

  • strikte Befolgung des für das jeweilige DGH/ BGH geltenden Hygienekonzeptes

 

  • 1 Person pro 3 m² Fläche (einschließlich Geimpften, Genesenen und Kindern unter 14 Jahren)

 

  • Es gelten die üblichen Abstands- und Hygienevorgaben (Lüften/ Zugangskontrollen)

 

  • Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch); Eine Erfassung der Besucher ist in allen Dorfgemeinschaftshäusern per "Luca-App" möglich und kann für alle Veranstaltungen genutzt werden.

 

Wer eine Veranstaltung durchführt, trägt hierfür die Verantwortung sowie die Aufsicht über die Einhaltung aller Regeln. Vor der Vermietung entsprechender Räumlichkeiten behalten wir uns eine genaue Prüfung der Einzelsituation vor.

 

Das derzeit geltende Hygienekonzept sowie die Ansprechpartner zur Vermietung der Räumlichkeiten finden Sie auf der Homepage unter "Leben & Wohnen" -> "Dorfgemeinschaftshäuser".

 

 

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