Wichtige Informationen zu Verbrennungsanzeigen -Gärtnerische Abfälle-Lagerfeuer-Feuertonne-

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Verbrennungsanzeigen:

Immer wieder kommt es beim Ausfüllen des aktuellen Vordrucks der Verbrennungsanzeige zu Problemen. Wir weisen Sie daher darauf hin, dass der Vordruck vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Ohne die vollständigen Angaben und Ihre Unterschrift ist eine Weiterleitung an die zentrale Leitstelle nicht möglich.

Den aktuellen Vordruck finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Rathaus & Politik -> Formulare zum Download -> Entsorgung. Sofern die Gemeindeverwaltung wieder geöffnet hat, kann dieser auch im Bürgerbüro ausgefüllt werden.

 

Wir bitten nochmals ausdrücklich davon abzusehen, die Verbrennungsanzeige selbst an die zentrale Leitstelle zu senden, denn dies obliegt nur der zuständigen Kommune.

 

Des Weiteren bitten wir um Beachtung, dass die Anzeige mindestens einen Tag vorher ausgefüllt bei der Gemeindeverwaltung vorliegen sollte, da es in der letzten Zeit des Öfteren vorgekommen ist, dass die Verbrennungsanzeige in unseren Briefkasten geworfen und im direkten Anschluss das Feuer angezündet wurde.

 

In dieser kurzen Zeit kann eine Anmeldung von uns nicht weitergeleitet und von der Leitstelle erfasst werden. Die Konsequenz daraus ist, dass ohne erfasste Anzeige bei einer eingehenden Feuermeldung, umgehend die zuständige Feuerwehr alarmiert wird und es dann für Sie zu einem kostspieligen Fehleinsatz kommt!

 

Unterscheidung gärtnerische Abfälle- Lagerfeuer:

Für das Verbrennen gärtnerischer Abfälle gilt es, die Verordnung zu beachten. Diese finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage www.hauneck.de unter der Rubrik Rathaus & Politik -> Formulare zum Download -> Entsorgung.

Ein Verbrennen der gärtnerischen Abfälle ist nur zu bestimmten Zeiten zulässig ist. Diese sind montags-freitags in der Zeit von 08.00 – 16.00 Uhr und samstags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr. Die Gartenabfälle müssen möglichst trocken sein, damit sie unter geringer Rauchentwicklung verbrennen.

Für das Abbrennen eines Lagerfeuers gibt es keine zeitlichen Vorgaben, allerdings dürfen bei einem Lagerfeuer auch nur größere Holzstücke, bzw. Holzscheite verbrannt werden.

Beide Arten sind mit einer Verbrennungsanzeige anzeigepflichtig.

 

Bei Regen ist ein Abbrennen generell zu unterlassen!

 

Feuertonnen / Feuerschalen:

Bei der Nutzung von Feuertonnen kommt es darauf an, was verbrannt wird.

Sollten Sie in der Feuertonne gärtnerische Abfälle verbrennen, muss dies ebenso mit einer Verbrennungsanzeige bei uns angezeigt werden, da es mitunter zu einer starken Rauchentwicklung kommen kann. Auch hier gilt dann die Verordnung über das Verbrennen gärtnerischer Abfälle und das Einhalten der o.a. Zeiten.

 

Ein Lagerfeuer in einer kleinen Feuertonne muss nicht zwingend angemeldet werden. Dann jedoch, dürfen auch nur Holzscheite, bzw. größere Holzstücke verbrannt werden, da hierbei nur eine sehr geringe Rauchentwicklung entsteht.

 

Grundsätzlich empfehlen wir aber eine generelle Anmeldung über eine Verbrennungsanzeige um einen Fehlalarm zu vermeiden.

 

Außerdem bitten wir Sie dafür Sorge zu tragen, dass durch das Abbrennen auf Ihrem Grundstück keine Beeinträchtigung für die Allgemeinheit ausgeht.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Weise

Tel.: 06621 50 60 – 17

E-Mail:

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