Drohnenflüge über Privatgrundstücke

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Bei der Gemeindeverwaltung gingen in den letzten Wochen vermehrt Beschwerden von Anwohnern „Am Lüdgen“ über Drohnenflüge, teilweise sogar mit Stillstand über den Grundstücken ein. Die Anwohner fühlen sich davon belästigt und in ihrer Privatsphäre gestört.

 

Wir weisen darauf hin, dass kamerabestückte Drohnen, die über private Grundstücke in Wohngebieten fliegen, verboten sind. Jede Art von Aufzeichnung, sei es durch Bilder oder Töne, ist nur dann erlaubt, wenn der Grundstücksbesitzer zustimmt. Sobald ohne Genehmigung aufgenommen wird, verletzen Drohnenbesitzer die Persönlichkeitsrechte.

 

Wir bitten die Drohnenflieger daher um Rücksichtnahme und Beachtung der Privatsphäre von Grundstückseigentümern.

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