Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern
Infolge der anhaltenden Trockenheit sind einige Pegelstände an den nord- und osthessischen Gewässern bereits in den Niedrigwasserbereich gesunken.
Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar.
Durch die geringen Abflüsse und die starke Erwärmung des Wassers verschlechtern sich hierbei die Lebensbedingungen für Fische und andere Gewässerorganismen zusehends. Zusätzliche Wasserentnahmen – insbesondere bei kleinen Gewässern – erhöhen die Gefahr, dass Fischen und Gewässerorganismen jegliche Lebensgrundlagen entzogen werden und diese dann absterben.
Vor diesem Hintergrund sah sich die zuständige Untere Wasserbehörde gehalten, per Allgemeinverfügung vom 19.06.2023
die erlaubnisfreie Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) zum Zwecke der Bewässerung/Beregnung mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres zu untersagen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg im Download!
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