Umsatzsteuersenkung im Bereich der Wasserversorgung

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Hauneck, den 02.07.2020

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Bundestag und Bundesrat haben am 29.06.2020 ein Konjunkturpaket geschlossen, um die Folgen der Covid-19-Pandemie zu mildern. Beschlossen wurde unter anderem eine befristete Senkung der Um-

satzsteuersätze vom 01.07. - 31.12.2020. Der reguläre Steuersatz sinkt in diesem Zeitraum von 19% auf 16%, der ermäßigte von 7% auf 5%.

 

Dies hat auch Auswirkungen auf die Wasserabrechnung 2020. Aufgrund der Umsatzsteuerreduzierung von 7% auf 5% ergibt sich danach für die Wasserlieferungen anstatt einer Wassergebühr von 2,35 € (brutto) pro Kubikmeter eine Wassergebühr von 2,31 € (brutto) pro Kubikmeter.

 

Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale Satzungsänderung. Die bestehenden Satzungsregelungen werden zu Gunsten (Gebührenreduzierung) der Bürger rückwirkend zum 01.01.2020 geändert.

 

Die Umsatzsteuersenkung wird dann automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.

 

Bei der Verbrauchsabrechnung (Jahresabrechnung) wird der Gesamtverbrauch des Jahres 2020 mit dem niedrigeren Umsatzsteuersatz von 5% berechnet. Eine Zwischenabrechnung zum 30.06.2020 ist daher entbehrlich.

 

Bei Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt.

 

Harald Preßmann

Bürgermeister

 

 

 

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