Bundestagswahl 2025 - Wichtige Hinweise
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Die Gemeinde Hauneck lehnt sich an die Empfehlung des Landeswahlleiters an und rät bei dieser Bundestagswahl von der Briefwahl ab.
Die Urnenwahl in den jeweiligen Wahllokalen (Ihr richtiges Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt), stellt bei der Bundestagswahl 2025 die sicherste Methode dar.
Zwar besteht bereits seit dem 13.01.2025 die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen, jedoch erfolgt die Anlieferung der Stimmzettel im Rathaus, aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraums, frühestens am 10.02.2025.
Somit bleibt den Wählerinnen und Wählern nur zwei Wochen für das Ausfüllen und Einreichen der Briefwahlunterlagen.
Falls Sie trotz allem Briefwahl beantragen müssen, bitten wir Sie, diese Unterlagen direkt bei der Gemeindeverwaltung Hauneck, Hersfelder Straße 14, 36282 Hauneck in den Briefkasten zu werfen.
Bitte beachten Sie, dass Personen, die Briefwahl beantragen und deren Wahlunterlagen sich auf dem Postweg befinden, im Wählerverzeichnis gesperrt sind und somit nicht mehr an der Urnenwahl am 23.02.2025 teilnehmen können !
Daher appellieren wir, dass nur die Bürgerinnen und Bürger Briefwahl beantragen, die am Wahltag verreist sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zu Ihrem Wahllokal kommen können.
Ihre Stimme ist wichtig!
Wahlamt der Gemeinde Hauneck
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Mehr über
Briefwahlunterlagen
Kontakt
Gemeindeverwaltung Hauneck
Hersfelder Str. 14
36282 Hauneck
Telefon: 06621 5060 - 0
Telefax: 06621 50 60 - 30
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