Der Austritt aus der Kirche kann von allen Personen, die das 14.Lebensjahr vollendet haben, persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Hauneck beantragt werden.
Bei Minderjährigen ist die Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Ausweisdokument
die gesetzlichen Vertreter müssen sich ausweisen können