Ein Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am 3. auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen.
Verstirbt die Person in einer öffentlichen Einrichtung wird uns der Sterbefall direkt mitgeteilt. Verstirbt die Person in ihrer Wohnung, so beauftragen die Angehörigen in der Regel ein Bestattungsinstitut. Dieses kümmert sich dann um alle erforderlichen Unterlagen und zeigt den Sterbefall beim zuständigen Standesamt an.
Erforderliche Unterlagen
Verstorbene ledige Person:
Geburtsurkunde
Ärztliche Bescheinigung zum Tod
Ausweisdokumente
Meldebescheinigung
Verstorbene verheiratete Person:
Heiratsurkunde
Ärztliche Bescheinigung zum Tod
Ausweisdokumente
Meldebescheinigung
Gebühren
Die Ausstellung der Sterbeurkunde kostet 11,00 EURO.
Jede weitere Ausfertigung der Sterbeurkunde kostet 5,00 EURO.