Winterdienstpflichten der Anlieger

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Auf die Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten weist das Ordnungsamt der Gemeinde Hauneck hin.

 

Nach der derzeit geltenden Straßenreinigungssatzung, sind bei Schneefall, die Gehwege und Überwege vor den Grundstücken zu räumen und ggf. zu streuen. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden.

 

Die Winterdienstpflicht bei Schneefall, Schnee- und Eisglätte gilt für die Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr.

 

Bei Straßen mit einseitigen Gehwegen gilt folgende Regelung:
 

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer, Mieter oder Pächter der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer, Mieter oder Pächter der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung dieses Gehweges verpflichtet.

In Jahren mit geraden Endziffern sind die Eigentümer, Mieter oder Pächter der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungeraden Endziffern die Eigentümer, Mieter oder Pächter der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Räumen und Streuen verpflichtet.

 

Ab dem 01. Januar 2022 obliegt die Winterdienstpflicht den auf der Seite des Gehwegs liegenden Anliegern.

 

Straßen freihalten!

 

Nachdem die gemeindlichen Fahrzeuge die Straßen geräumt haben, bitten wir Sie, den Schnee von Ihrem Grundstück, bzw. Gehweg nicht auf die Straße zu schieben. Dies gefährdet den sicheren Straßenverkehr und ist zu unterlassen. Zuwiderhandlungen können verfolgt und entsprechend kostenpflichtig geahndet werden.

 

Bei Rückfragen stehen Ihnen folgende Mitarbeiter-/innen der Gemeindeverwaltung zur Verfügung:

 

Frau Weise

Tel. 06621 50 60 – 17

 

Herr Röth

Tel.: 06621 50 60 -16

 

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