Fälligkeit von Steuern und Gebühren - 3. Quartal 2026
Die Gemeindekasse weist darauf hin, dass die kommunalen Abgaben für das 3. Quartal 2026 am 15. August 2026 fällig werden.
Die Höhe der jeweiligen Beträge ergibt sich aus Ihrem Veranlagungsbescheid vom 12.01.2026.
Folgende Steuern und Gebühren sind zum o.g. Zeitpunkt fällig:
Wasser- und Abwassergebühren
Niederschlagswassergebühren
Grundsteuer
Hundesteuer
Gewerbesteuer
Ein wichtiger Hinweis bei Grundstücksverkäufen:
Bei unterjährigen Grundstücksverkäufen (Eigentümerwechsel), bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat.
Was müssen Sie tun?
Sollten Sie der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge automatisch vom Konto abgebucht. Die Änderung von Bankverbindungen sind der Gemeindekasse rechtzeitig mitzuteilen.
Zahlungspflichtige, die bisher kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge auf eines der unten genannten Bankkonten zu überweisen. Bitte geben Sie hierbei unbedingt das Kassenzeichen (s. Bescheid) an, damit die Zahlung zugeordnet werden kann.
Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg IBAN DE36 5325 0000 0012 0000 12
VR-Bank NordRhön eG IBAN DE55 5306 1230 0006 7077 42
Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir Sie, die Überweisung rechtzeitig zum Fälligkeitstag vozunehmen.
Im Alltagsstress kann schnell mal etwas in Vergessenheit geraten!
Die Gemeindekasse empfiehlt daher, von der Möglichkeit des SEPA-Lastschriftmandats Gebrauch zu machen. Dieses erhalten Sie hier oder im Bürgerservicebüro unserer Gemeindeverwaltung.
Ihre Gemeindekasse